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   OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99   

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https://dejure.org/1999,9247
OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. November 1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenverkehrssicherungspflicht; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht; Mitverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254 Abs. 1 § 839
    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Äste von Straßenbäumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 100, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 2 U 16/10

    Verkehrssicherungspflicht: Beschädigung eines auf der Straße parkenden Fahrzeugs

    31 Allgemein gibt es für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Bäume, die in den Luftraum einer Straße hineinragen, keine für jeden Fall geltenden Grundsätze (OLG Naumburg, Urteil vom 23. November 1999, Az. 9 U 19/99, Rdnr. 8; zitiert nach juris).

    Auch das Interesse an der Erhaltung alten Baumbestandes an öffentlichen Straßen ist mit in Betracht zu ziehen (OLG Naumburg, Urteil vom 23. November 1999, Az. 9 U 19/99, Rdnr. 16; zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Lediglich das durch die Mangelbeseitigung zu erreichende Ziel, der geschuldete Erfolg, ist möglichst genau anzugeben (OLG Celle OLGRep 2001, 103; OLG München NJW-RR 1988, 22).
  • LG Bonn, 15.06.2016 - 2 O 327/14

    Anspruch eines Klägers auf Schadensersatz für Verletzungen am Körper durch einen

    Das heißt, sie erfasst nur solche Gefahren, die von der Straße selbst ausgehen, zum Beispiel weil Hindernisse durch Naturgewalten auf die Straße gelangt sind (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.1999 - 9 U 19/99, juris, Rn. 7; Hengst/Majcherek, § 9 Nr. 2.4.7.1; Schneider, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen, VersR 2007, 743, 753).
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12

    Amtspflichtverletzung: Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für

    Unter Berücksichtigung des Urteils des 9. Senats des OLG Naumburg (vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 - [VRS 100, 261]; hier: zitiert nach juris) ist das beklagte Land verkehrsicherungspflichtig und damit zugleich passivlegitimiert.
  • LG Osnabrück, 03.02.2003 - 1 O 3106/02

    Amtshaftung wegen der Kollision eines Fahrzeugs mit erhöhtem Fahrzeugaufbau und

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 Meter betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359; OLG Naumburg VRS 100, 261; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Brandenburg VersR 1995, 1051; OLG Dresden VersR 1997, 336; OLG Naumburg DAR 1998, 18).
  • LG Osnabrück, 28.06.2004 - 1 O 1077/04

    Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen; Gebotene Sicherheitsvorkehrung

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 m betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hinternissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359 [OLG Schleswig 07.04.1993 - 9 U 35/92] ; OLG Naumburg, VRS 100, 261 [OLG Naumburg 23.11.1999 - 9 U 19/99] ; OLG Köln VersR 1991, 1265 [OLG Köln 01.08.1991 - 7 U 53/91] ; OLG Brandenburg VersR 1995, 1951; OLG Dresden VersR 1997, 336 [OLG Dresden 02.10.1996 - 6 U 321/96] ; OLG Naumburg DAR 1998, 18 [OLG Naumburg 05.02.1997 - 5 U 235/96] ).
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